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UNIVERSITÄT LEIPZIG · JAHRESBERICHT 2016

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Das Rektorat ist insbesondere zuständig für

grundsätzliche Angelegenheiten des Haushalts,

für bauliche Entwicklungen, Verwaltungs-

und Bewirtschaftungsordnungen, für den

Hochschulentwicklungsplan sowie für Studien-

und Prüfungsordnungen.

Das Gremium tagt in der Vorlesungszeit

mindestens zweimal im Kalendermonat und

wird durch die Rektorin einberufen.

Das Rektorat der Universität Leipzig (vlnr):

Rektorin Prof. Dr. Beate A. Schücking als Vorsitzende

Kanzlerin Prof. Dr. Birgit Dräger

Prorektor für Entwicklung und Transfer Prof. Dr. Thomas Lenk

Prorektor für Bildung und Internationales Prof. Dr. Thomas Hofsäss

Prorektor für Forschung und Nachwuchsförderung Prof. Dr. Matthias Schwarz