

UNIVERSITÄT LEIPZIG · JAHRESBERICHT 2016
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Das Rektorat ist insbesondere zuständig für
grundsätzliche Angelegenheiten des Haushalts,
für bauliche Entwicklungen, Verwaltungs-
und Bewirtschaftungsordnungen, für den
Hochschulentwicklungsplan sowie für Studien-
und Prüfungsordnungen.
Das Gremium tagt in der Vorlesungszeit
mindestens zweimal im Kalendermonat und
wird durch die Rektorin einberufen.
Das Rektorat der Universität Leipzig (vlnr):
Rektorin Prof. Dr. Beate A. Schücking als Vorsitzende
Kanzlerin Prof. Dr. Birgit Dräger
Prorektor für Entwicklung und Transfer Prof. Dr. Thomas Lenk
Prorektor für Bildung und Internationales Prof. Dr. Thomas Hofsäss
Prorektor für Forschung und Nachwuchsförderung Prof. Dr. Matthias Schwarz